Nach Beendigung der Erschließungsarbeiten und Abschluss der Vermarktung der städtischen Grundstücke ist die Bebauung in vollem Gange. Um Sie bei ihrem geplanten Bauvorhaben zu unterstützen, haben wir zum Thema Bauen, Baustelle, Erschließung sowie zum Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Die Antworten auf diese finden Sie unten im Dokument „Häufig gestellte Fragen“.
Neben Bauanträgen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (gemäß § 65 HBO) können auch Anträge im Freistellungsverfahren (gemäß § 64 HBO) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Anträge bei der Bauaufsicht des Kreises Bergstraße einzureichen sind. Trotz Freigabe des Baugebietes handelt es sich noch immer um eine Baustelle. Bitte lassen Sie daher beim Betreten weiterhin Vorsicht walten.
Freigeplante Einfamilienhäuser, Stadtvillen und Bungalows nach Ihren Vorstellungen. Für eine unverbindliche Beratung und Planung kontaktieren Sie uns gerne.
Alle Angaben haben wir vom Auftraggeber erhalten. Für deren Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Einen Zwischenverkauf behält sich der Auftraggeber/Verkäufer ausdrücklich vor.
Folgende Häuser sind laut Bebauungsplan zugelassen.
Doppelhaushälfte:
2 Geschosse mit einem Satteldach, Pultdach oder Flachdach
Einfamilienhaus:
2 Geschosse mit einem Satteldach, Pultdach oder Flachdach
Bungalow:
2 Geschosse mit einem Satteldach, Pultdach oder Flachdach